Zahlungsfälligkeiten – Stadt Adelsheim – Zukunft aus Tradition

Zahlungsfälligkeiten

Fälligkeiten von Steuern, Gebühren und Pachten in Adelsheim

Soweit Abbuchungsauftrag erteilt wurde, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der Beträge.
Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Überweisung gebeten, damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen unbedingt angegeben werden muss, da aufgrund des Buchungsprogramms nur Zahlungseingänge mit Buchungszeichen erfasst werden können.

  • Die Raten für die Grundsteuer sind am 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. zur Zahlung fällig.
  • Bei Jahreszahlung ist dies der 01.07.

Die Grundsteuerbescheide werden nicht mehr jährlich verschickt.
Der Grundsteuerbescheid hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Die Buchungszeichen beginnen mit: 5.0100.

  • Die Raten der Gewerbesteuervorauszahlungen sind am 15.02. | 15.05. | 15.08. | 15.11. zur Zahlung fällig.

Die Buchungszeichen beginnen mit: 5.0101.

  • Die Hundesteuer ist am 15.02. zur Zahlung fällig.

Die Buchungszeichen beginnen mit: 5.0102.

  • Die Abschlagszahlungen für die Wasser- und Abwassergebühren sind am 28.02. | 30.04. | 30.06. | 31.08. | 31.10. | 27.12. zur Zahlung fällig

Der zur Zahlung fällige Betrag ist auf der Jahresrechnung ausgewiesen.
Die Buchungszeichen beginnen mit: 5.8888.

  • Die Fischereipacht ist am 01.03. zur Zahlung fällig

Der Fischereipachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.
Der Fischereipachtbescheid hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Die Buchungszeichen beginnen mit: 5.0211.

  • Die Jagdpacht ist am 01.04. zur Zahlung fällig

Der Jagdpachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.
Der Jagdpachtbescheid hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Die Buchungszeichen beginnen mit: 5.0211.

  • Die Martinipacht ist am 11.11. zur Zahlung fällig

Der Martinipachtbescheid wird nicht mehr jährlich verschickt.
Der Martinipachtbescheid hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Die Buchungszeichen beginnen mit: 5.0213.

Die Bankverbindungen der Stadtkasse Adelsheim:

Sparkasse Neckartal Odenwald
IBAN: DE22 6745 0048 0004 1008 63
BIC: SOLADES1MOS

Volksbank Franken
IBAN: DE42 6746 1424 0021 0702 03
BIC: GENODE61BUC

Stadtverwaltung Adelsheim

Marktstraße 7
74740 Adelsheim
Baden-Württemberg

Tel.: 06291 6200-0
Fax: 06291 6200-35

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und nach Terminvereinbarung

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