Benutzungs- & Gebührenordnung – Stadt Adelsheim – Zukunft aus Tradition

Benutzungs- & Gebührenordnung

Hier finden Sie die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Adelsheim.

ür die Benutzung der Öffentlichen Stadtbibliothek Adelsheim vom 01. Oktober 2017

1. Jahresgebühr

a) Erwachsene 15,00 €
b) Schüler 6,00 €
c) Schüler der Martin-von-Adelsheim-Schule und des Eckenberggymnasiums Adelsheim frei
d) Familie 21,00 €
e) Metropolcard (nur für Erwachsene, 12 Monate) 24,00 €

2. Gebühren für Einzelausleihungen

a) Erwachsene  
Leihgebühr pro Buch 1,00 €
Verlängerungsgebühr für weitere 4 Wochen 1,00 €
Leihgebühr für sonstige Medien 2,00 €
Verlängerungsgebühr für weitere 4 Wochen 2,00 €
b) Schüler  
Leihgebühr pro Buch 0,50 €
Verlängerungsgebühr für weitere 4 Wochen 0,50 €
Leihgebühr für sonstige Medien 1,00 €
Verlängerungsgebühr für weitere 4 Wochen 1,00 €

3. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises

Erwachsene/Schüler  5,00 €

4. Versäumnisgebühr

für das Überschreiten der Leihfrist pro Medium und pro Woche  1,00 €

5. Verwaltungsgebühren für schriftliche Mahnung

pro Mahnung 1,50 €

6. Abholung

von nicht zurückgegebenen Medien durch Boten je Botengang 40,00 €

7. Auswärtiger Leihverkehr

Erstattung entstehender Kosten 4,00 €

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Adelsheim am 30.11.2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Allgemeines

1) Die Stadtbibliothek Adelsheim ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Adelsheim.
2) Jedermann ist berechtigt, die Bibliothek im Rahmen dieser Benutzungsordnung zu benutzen.
3) Entgelte für die Benutzung der Bibliothek sowie für besondere Leistungen, Versäumnis-gebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 3 Anmeldung

1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhält einen Benutzerausweis. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen haben und gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.
2) Minderjährige können Benutzer werden, wenn sie das 6. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen sie die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
3) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an und hinterlegen bis zu drei Unterschriften von Bevollmächtigten, die die Bibliotheksbenutzung für den Antragsteller wahrnehmen.
4) Die Benutzer sind verpflichtet, der Bibliothek Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Benutzerausweis

1) Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek.
Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
3) Metropolcard Rhein-Neckar
Die Metropolcard Rhein-Neckar berechtigt zur Nutzung der Stadtbücherei Adelsheim. Die Metropolcard Rhein-Neckar wird an Erwachsene ab 18 Jahren unter folgenden Voraussetzungen ausgegeben und berechtigt zur Nutzung aller am Verbund beteiligten Bibliotheken:
- Personen, die die Metropolcard nutzen möchten, melden sich in einer der teilnehmenden Bibliotheken zu den dortigen Bedingungen an. Anstelle des lokalen Benutzerausweises erhalten sie die Metropolcard.
- Mit ihrer Unterschrift auf der Metropolcard erkennen sie die Benutzungs-,Gebühren- sowie Hausordnungen aller teilnehmenden Bibliotheken an.
- Für die Metropolcard wird eine Gebühr erhoben. Die Metropolcard ist jeweils 1 Jahr ab dem Tage der Zahlung gültig.
- Zur erstmaligen Nutzung der Metropolcard in einer anderen als der ausstellenden Bibliothek muss sich der Nutzer in dieser Bibliothek unter Vorlage eines Personaldokuments mit Adressnachweis anmelden.
- Die einzelnen Benutzerausweise der teilnehmenden Bibliotheken verlieren mit der Ausstellung der Metropolcard ihre Gültigkeit.
- Unterschiedliche Regelungen für Leihfristen, Gebühren/Entgelte usw. sind zu beachten.
- Die Rückgabe und die Verlängerung von entliehenen Medien sind nur in der verleihenden
Bibliothek möglich.
4) Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr erhoben.

§ 5 Ausleihe, Leihfrist

1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
2) Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

§ 6 Ausleihbeschränkungen

Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

§ 7 Vorbestellung

Für ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch des Benutzers Vorbestellungen gegen Entrichtung einer Gebühr für die Benachrichtigung entgegennehmen.

§ 8 Auswärtiger Leihverkehr

Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entstehenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§ 9 Verspätete Rückgabe, Einziehung

1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten sowie Verwaltungsgebühren für Mahnung zu erstatten.
2) Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 10 Behandlung der Medien, Haftung

1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.
2) Vor jeder Ausleihe sind Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Bei entliehenen Medien haftet der Benutzer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bibliothek anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4) Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Stadtbücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Bücher dürfen erst nach ihrer Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgegeben werden.

§ 11 Schadenersatz

1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.
2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.

§ 12 Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

1) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung beeinträchtigt werden.
2) Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen in der Bibliothek nicht mitgebracht werden.
3) Das Hausrecht nimmt der Leiter der Bibliothek wahr oder das mit seiner Ausübung beauftragte Bibliothekspersonal. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 13 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 14 Datenschutz & Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Abwicklung des Ausleihverfahrens und den Versand von Benachrichtigungen und Informationen der Stadtbücherei speichert und verarbeitet die Stadt Adelsheim (über den Dienstleister Komm.one) personenbezogene Daten: Familienname, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht, bei Minderjährigen die Adresse der/des Sorgeberechtigten als Hauptwohnsitz.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt zum 01.12.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.10.2017 außer Kraft.

Stadtverwaltung Adelsheim

Marktstraße 7
74740 Adelsheim
Baden-Württemberg

Tel.: 06291 6200-0
Fax: 06291 6200-35

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und nach Terminvereinbarung

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